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Google muss nur konkrete Links sperren
Karlsruhe. Eine Beschwerde gegen den Suchmaschinenbetreiber Google ist vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erfolglos geblieben. Die Kläger sahen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil im Jahr 2012 auf einer Internetplattform Beiträge erschienen waren, in denen sie namentlich genannt und unter anderem als Rassisten bezeichnet wurden. Google habe seinen Pflichten genügt, weil das Untern...
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