Google muss nur konkrete Links sperren

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Karlsruhe. Eine Beschwerde gegen den Suchmaschinenbetreiber Google ist vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erfolglos geblieben. Die Kläger sahen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil im Jahr 2012 auf einer Internetplattform Beiträge erschienen waren, in denen sie namentlich genannt und unter anderem als Rassisten bezeichnet wurden. Google habe seinen Pflichten genügt, weil das Unternehmen jeweils die konkreten Links zu den Artikeln gesperrt habe, nachdem die Kläger auf diese hingewiesen hatten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (AZ: 6 U 2/15). Als die Beiträge daraufhin auf eine andere Seite derselben Internetplattform verschoben wurden und so wieder auffindbar waren, verlangten die Kläger, kein auf die Hauptdomain der Internetplattform verweisendes Suchergebnis mehr anzuzeigen. Das lehnte das Gericht ab und verneinte Schadensersatzansprüche. Es sei Aufgabe der Betroffenen, Google die konkreten Links mitzuteilen, hieß es. Der Suchmaschinenbetreiber sei nicht verpflichtet, seinerseits von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. dpa/nd

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