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Ex-Stasi-Mitarbeiter scheitern vor Gericht
Karlsruhe. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von Ex-Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit begrenzen, seien nicht zu beanstanden, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht lehnte es ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdefüh...
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