Ex-Stasi-Mitarbeiter scheitern vor Gericht
Karlsruhe. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Renten von Ex-Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit begrenzen, seien nicht zu beanstanden, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht lehnte es ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten keine neuen Tatsachen vorgebracht. Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit nur in begrenztem Umfang in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD überführt. Das Sonderversorgungssystem sollte Stasi-Mitarbeitern eine eigenständige Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR gewährleisten. epd/nd
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