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Warum Racial Profiling die Menschenwürde verletzt

Nach Polizeigesetz erlaubt, vom Grundgesetz nicht gedeckt: Das Kontrollieren allein aufgrund äußerlicher Merkmale ohne Anfangsverdacht

Das Kontrollieren von Personengruppen ohne konkreten Verdacht und nur aufgrund der Hautfarbe wird Racial Profiling genannt. Das Polizeigesetz erlaubt die Praxis, das Grundgesetz und die Europäische Union nicht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1037383.warum-racial-profiling-die-menschenwuerde-verletzt.html

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