Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Warum Racial Profiling die Menschenwürde verletzt
Nach Polizeigesetz erlaubt, vom Grundgesetz nicht gedeckt: Das Kontrollieren allein aufgrund äußerlicher Merkmale ohne Anfangsverdacht
Das Kontrollieren von Personengruppen ohne konkreten Verdacht und nur aufgrund der Hautfarbe wird Racial Profiling genannt. Das Polizeigesetz erlaubt die Praxis, das Grundgesetz und die Europäische Union nicht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1037383.warum-racial-profiling-die-menschenwuerde-verletzt.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.