Justiz sieht Neonazis nicht als Bande an
Potsdam. Im Prozess um den Brandanschlag im Sommer 2015 auf eine Turnhalle in Nauen, in der vorübergehend Flüchtlinge untergebracht werden sollten, hat das Landgericht Potsdam den Vorwurf der Bildung einer Bande gegen die angeklagten Neonazis fallengelassen. Bei dem ursprünglich als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider werde die Verfolgung auf den Vorwurf der Brandstiftung beschränkt, sagte Richter Theodor Horstkötter zu Beginn der Verhandlung am Dienstag. Damit gab das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die den Anklagepunkt »Bildung einer kriminellen Vereinigung« fallen lassen wollte, um sich auf andere Vorwürfe zu konzentrieren.
Auch wegen der Farbbeutelattacke auf die Geschäftsstelle der Linkspartei in Nauen wird Schneider nicht mehr strafrechtlich verfolgt. dpa/nd
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