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Sperre auf Wunsch

Spielsüchtige fordern Hausverbot für Spielhallen

  • Lesedauer: 1 Min.

Bielefeld. Mit dem Streit zwischen zwanghaften Glücksspielern und dem Spielhallenbetreiber Gauselmann beschäftigt sich im März das Landgericht Bielefeld. Es muss klären, ob Spielsüchtige zum Eigenschutz ein Hausverbot einfordern können. Das hatten zwei Männer aus Bielefeld und Paderborn von der Gauselmann-Tochter »Casino Merkur-Spielothek« gefordert. Sie wollten sich auf eigenen Wunsch für den Zugang zu den Spielhallen sperren lassen. Das lehnte das Unternehmen ab. Der Fachverband Glücksspielsucht aus Bielefeld will das nun vor Gericht erzwingen. Nach seinen Angaben gibt es in Nordrhein-Westfalen 40 000 bis 50 000 Spielsüchtige. dpa/nd

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