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Kein Haftbefehl gegen Samsung-Erben

Seoul. Der Erbe und inoffizielle Chef des Samsung-Konzerns, Lee Jae Yong, muss nicht in Untersuchungshaft. Ein Bezirksgericht in Seoul wies am Donnerstag den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Bestechung, Unterschlagung und des Meineids zurück. Zur Begründung erklärten die Richter, es gebe nicht genügend Beweise für die Vorwürfe gegen Lee, die einen Haftbefehl rech...

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