Drei Jahre Haft für Ex-LKA-Beamten gefordert

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin. Im Korruptionsprozess gegen einen Ex-LKA-Beamten und eine Berliner Firmenberaterin hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht Schwerin Haftstrafen von je drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Ankläger blieb am Freitag unter dem in einem juristischen Deal vereinbarten Höchstmaß von drei Jahren und zehn Monaten. Dem Ex- Beamten des LKA Mecklenburg-Vorpommerns werden Bestechlichkeit, Verrat von Dienstgeheimnissen und Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Unternehmensberaterin, für die er in polizeilichen Informationssystemen u. a. Daten zu Personen aus der Wirtschaft ermittelte, werden Bestechung und Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. Sie soll dem Ex-Kriminalhauptkommissar zwischen 2008 und 2015 rund 270 000 Euro gezahlt haben. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.