Klage auf Schallschutz

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Zweite Runde im Rechtsstreit um besseren Schallschutz für Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld. Rechtsanwältin Franziska Heß reichte in dieser Woche eine Musterklage eines Anwohners aus Blankenfelde beim Oberverwaltungsgericht ein, wie der Grundstücksnutzerverband VDGN am Freitag mitteilte. Bereits 2013 habe Anwältin Heß den »Billigschallschutz« vor Gericht gekippt, heißt es. Doch seien »bis heute nur 117 von insgesamt rund 14 500 Wohnungen innerhalb des sogenannten Tagschutzgebiets« schallgeschützt. Denn die Flughafengesellschaft habe nur inakzeptable Angebote gemacht. VDGN-Präsident Peter Ohm erklärte: »Der Fall des Anwohners aus Blankenfelde ist symptomatisch für das Vorgehen. Viele Betroffene mussten erfahren, dass der Schallschutz für ihre Wohnräume abgelehnt wurde, weil diese kleiner als zehn Quadratmeter sind oder in der Höhe angeblich nicht den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen.« nd

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