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Eigentum an Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden: Können Garage oder Datsche verkauft werden?

Es ist eine in Ostdeutschland offensichtlich immer noch weit verbreitete Erscheinung, dass Bauten auf fremdem Grund und Boden verkauft werden. Nach dem BGB gilt aber der Grundsatz, dass das Gebäudeeigentum dem Eigentum am Grundstück folgt, also grundsätzlich kein gesondertes Eigentum an Baulichkeiten entstehen kann. Wo eine Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum noch besteht, wird sie durch Überleitungsgesetze wie das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Schuldrechtsanpassungsgesetz schrittweise beseitigt.

Die Problematik ist jetzt durch den Ablauf der siebenjährigen Investitionsschutzfrist bei Garagen hochaktuell geworden (siehe auch ND-Ratgeber Nr. 773 vom 6. Dezember 2006, S. 5), spielt aber auch bei Datschen eine Rolle, auch wenn dort die Investitionsschutzfrist grundsätzlich erst 2022 abläuft. Den Ratgeber erreichen deshalb Leserfragen, zum Beispiel aus dem Raum Zschopau, wie: - Kann ich Eigent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/103929.eigentum-an-baulichkeiten-auf-fremdem-grund-und-boden-koennen-garage-oder-datsche-verkauft-werden.html

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