Rom: Verfassungsgericht ändert Wahlrecht

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Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat die Reform des Wahlrechts für die Abgeordnetenkammer verworfen und damit den Weg für Neuwahlen geebnet. Die Richter entschieden, dass die Abgeordneten der ersten Kammer des Parlaments wieder ebenso wie der Senat nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden müssen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung forderten die Oppositionsparteien Fünf-Sterne-Bewegung und Lega Nord Neuwahlen. Die vom damaligen Ministerpräsidenten Matteo Renzi 2015 durchgesetzte Wahlrechtsreform hatte das Mehrheitswahlrecht für die Abgeordnetenkammer eingeführt, um die Regierungsbildung zu erleichtern. Die »Italicum« genannte Reform sah auch de facto die Abschaffung des Zwei-Kammer-Systems vor, weil die Zuständigkeiten des Senats stark eingeschränkt werden sollten. Die Italiener lehnten die Entmachtung des Senats jedoch im Dezember in einem Referendum ab. Renzi trat daraufhin zurück. AFP/nd

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