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Der Anti-Terror-Paragraf

Der Paragraf 129b wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Mit ihm wurde der bis dato existierende Straftatbestand §129a (»Bildung einer terroristischen Vereinigung«) erweitert, um im Ausland agierende »terroristische Vereinigungen« auch auf deutschem Staatsgebiet strafrechtlich verfolgen zu können. Der Paragraf 129a wiederum wurde 1976 im Zuge der Anti-Terror-Kampagne gegen di...

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