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Europäisches Gericht: Kein Asyl für Terror-Unterstützer

Luxemburg. Staaten dürfen Terror-Unterstützern laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg. In dem Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Ve...

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