Europäisches Gericht: Kein Asyl für Terror-Unterstützer

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Luxemburg. Staaten dürfen Terror-Unterstützern laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg. In dem Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem durch betrügerisches Überlassen von Pässen dabei geholfen, Freiwillige nach Irak auszuschleusen. Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist eingestuft und verfolgt werden. Aus Sicht der Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von Flüchtlingen auch für jene gelten, die »die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen«, die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten. dpa/nd

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