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Klage abgewiesen

Lohnungleichheit

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin wegen angeblicher Lohnungleichheit abgewiesen. Die Reporterin habe »keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden«, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Frau hatte geltend gemacht, dass sie allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Ve...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1040489.klage-abgewiesen.html

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