Klage abgewiesen

Lohnungleichheit

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Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin wegen angeblicher Lohnungleichheit abgewiesen. Die Reporterin habe »keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden«, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Frau hatte geltend gemacht, dass sie allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen bekomme. Das ZDF sei deshalb zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Dem Arbeitsgericht zufolge waren die von der Reporterin benannten Kollegen aber nicht mit ihr vergleichbar, weil sie anders beschäftigt wurden. Weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung konnte das Gericht nicht feststellen. Die Klägerseite kündigte gegen das Urteil Berufung an. AFP/nd

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