Vereinfachte Regeln für Fußfessel-Einsatz

Gesetz soll Bundeskriminalamt die Überwachung von Gefährdern mit umstrittenen Mitteln erleichtern

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

»Das Bundeskriminalamt wird neu und zukunftsgerichtet aufgestellt«, hieß es am Mittwoch auf der Homepage der Bundesregierung. Zuvor hatte das Kabinett eine »Neustrukturierung« des BKA-Gesetzes beschlossen, das vom Bundesverfassungsgericht im April 2016 als in Teilen verfassungswidrig gekippt worden war. Die Karlsruher Richter hatten unter anderem moniert, dass die im Gesetz vorgesehen Befugnisse des BKA zur heimlichen Überwachung zu weit gingen.

Die nun überarbeiteten Regelungen sollen sicherstellen, dass künftig »auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden«, so die Bundesregierung. Ein von den LINKEN geforderter Verzicht auf Online-Durchsuchungen und den Einsatz von Staatstrojanern, die tief in die Privatsphäre eindringen, wird es also nicht geben.

Das BKA rüstet weiter auf. So soll die Bundesbehörde eine »moderne IT-Architektur« erhalten. Das Gesetz werde die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren, hofft die Bundesregierung.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach am Mittwoch von einer grundlegenden Modernisierung der Informationstechnik der Polizei. »Ein Polizist in einem Bundesland muss wissen, dass sein Kollege in einem anderen Bundesland gegen die gleiche Person ermittelt, und beide müssen wissen, welche Daten über diese Person beim Bundeskriminalamt bekannt sind«, sagte er.

Das BKA-Gesetz setzt außerdem die Vereinbarungen zur elektronischen Fußfessel für Gefährder um, auf die sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und de Maizière bereits im Januar verständigt hatten.

Das Bundeskriminalamt soll die Fußfessel anordnen können, wenn die Behörde annimmt, dass der Betroffene einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Fußfessel nur dann angelegt werden darf, wenn der Gefährder wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden ist. Nach dem Berliner Anschlag vom Dezember 2016 hat man die Vorlage verschärft. Da die meisten Gefährder nach Landesrecht überwacht werden, müssen die Länder nun nachziehen.

Kritik kam am Mittwoch von der Opposition. Der Vize-Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, bezeichnete die Fußfessel als »klassisches Placebo« mit gefährlichen Nebenwirkungen für unseren Rechtsstaat. »Die Fußfessel mag das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen, aber sie erhöht nicht ihre Sicherheit«, so Korte.

Bei einer Großrazzia mit 1000 Beamten in Hessen wurde am Mittwoch ein mutmaßlicher Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) festgenommen. Seite 5

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