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Wirksamkeit einer Mieterhöhung bei Abgabe durch die Hausverwaltung
Urteil zum Mietrecht
Wird ein Mieterhöhungsverlangen durch eine Hausverwaltung erklärt, dann ist deren Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde, die im Original vorgelegt werden muss, nachzuweisen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041061.wirksamkeit-einer-mieterhoehung-bei-abgabe-durch-die-hausverwaltung.html
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