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Wirksamkeit einer Mieterhöhung bei Abgabe durch die Hausverwaltung

Urteil zum Mietrecht

Wird ein Mieterhöhungsverlangen durch eine Hausverwaltung erklärt, dann ist deren Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde, die im Original vorgelegt werden muss, nachzuweisen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041061.wirksamkeit-einer-mieterhoehung-bei-abgabe-durch-die-hausverwaltung.html

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