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Aschermittwoch fürs Steuerprivileg

München. Karneval ist nicht gleich Karneval - zumindest steuerlich: Der Bundesfinanzhof hat der »Nacht der Nächte« in Bergisch-Gladbach das für die Brauchtumspflege geltende Steuerprivileg entzogen. Anstelle von 7 Prozent Umsatzsteuer ist für die alljährliche Kostümparty der Regelsatz von 19 Prozent fällig, entschied das höchste deutsche Finanzgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041103.aschermittwoch-fuers-steuerprivileg.html

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