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Pensionsfonds verstößt gegen Verfassung
Rheinland-Pfalz: CDU siegt mit Klage vor VGH Koblenz
Koblenz. Der umstrittene Pensionsfonds für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Landesverfassung. Dieses Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz. Die Zuführungen an den Geldtopf hätten nicht als Darlehen und damit als Investitionen eingestuft werden dürfen, erklärte VGH-Präsident Lars Brocker. Damit sei auch das Landeshaushaltsgesetz ...
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