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Pensionsfonds verstößt gegen Verfassung

Rheinland-Pfalz: CDU siegt mit Klage vor VGH Koblenz

Koblenz. Der umstrittene Pensionsfonds für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Landesverfassung. Dieses Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz. Die Zuführungen an den Geldtopf hätten nicht als Darlehen und damit als Investitionen eingestuft werden dürfen, erklärte VGH-Präsident Lars Brocker. Damit sei auch das Landeshaushaltsgesetz ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1042715.pensionsfonds-verstoesst-gegen-verfassung.html

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