Pensionsfonds verstößt gegen Verfassung
Rheinland-Pfalz: CDU siegt mit Klage vor VGH Koblenz
Koblenz. Der umstrittene Pensionsfonds für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Landesverfassung. Dieses Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz. Die Zuführungen an den Geldtopf hätten nicht als Darlehen und damit als Investitionen eingestuft werden dürfen, erklärte VGH-Präsident Lars Brocker. Damit sei auch das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 wegen Überschreitens der Kreditobergrenze teilweise verfassungswidrig. Laut Urteil muss der Gesetzgeber nun entweder den Pensionsfonds auflösen oder verfassungskonform gestalten.
Schon vor zwei Jahren hatte die CDU-Opposition im Landtag gegen den Pensionsfonds geklagt. Sie stufte ihn als ein schuldenbasiertes undurchsichtiges In-sich-Geschäft ein. Das Land hatte sich die gegenwärtig nominell rund fünf Milliarden Euro im Pensionsfonds zum ganz überwiegenden Teil selbst wieder zurückgeliehen. Das Finanzministerium der rot-gelb-grünen Landesregierung sprach dagegen in der Zeit vor dem Urteil von einer transparenten, soliden und verfassungsfesten Altersvorsorge. Gegen die VGH-Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
Der Pensionsfonds war 1996 als Rücklage für die Altersversorgung von Beamten und Richtern gegründet worden. Erklärtes Ziel war es, rechtzeitig vorzusorgen, wenn mit steigender Zahl der Beamten die Haushaltsbelastungen für die Zahlung der Pensionen deutlich zunehmen würde. Im Topf für die Altersversorgung der Beamten sind inzwischen mindestens 5,1 Milliarden Euro enthalten. Der überwiegende Teil des Geldes ist in Schuldverschreibungen des Landes angelegt. Solche Wertpapiere gibt Rheinland-Pfalz ebenso wie andere staatliche Einrichtungen aus, um sich Kapital zu leihen. Dem Besitzer der Schuldverschreibung zahlt das Land dann jedes Jahr einen festen Zinssatz. Die Mittel des Pensionsfonds sind somit einerseits Forderungen, andererseits Schulden des Landes.
In Reaktion auf das Urteil kündigte Landesfinanzministerin Doris Ahnen (SPD) eine Neuregelung der Altersversorgung für die Landesbeamten an. Bei der jetzt anstehenden Prüfung sei das ganze Spektrum von Möglichkeiten offen, sagte Ahnen am Mittwoch in Mainz. Dazu gehöre eine Neuregelung für den Pensionsfonds ebenso wie eine Auflösung mit einer anderen Form der Versorgungsrücklage. Klar sei, dass es in Zukunft steigende Versorgungsausgaben gebe, worauf sich das Land vorbereiten müsse. CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner versicherte: »Das Urteil wird Auswirkungen auf die aktuellen Haushaltsberatungen haben.« dpa/nd
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