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Mögliche Diskriminierung reicht nicht für Schadenersatz

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Niederlage für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer in Teilzeit: Auch wenn der Beschäftigte bei der Erhöhung der Arbeitszeit wiederholt leer ausging, muss deshalb noch keine unzulässige Diskriminierung wegen seiner Behinderung vorliegen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1043163.moegliche-diskriminierung-reicht-nicht-fuer-schadenersatz.html

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