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Gericht verurteilt Berliner Raser - wegen Mordes

Ellen Wesemüller über das Auto als Tatwaffe

Bei einem Mordurteil muss bewiesen werden, dass die Angeklagten den Tod gewollt haben. Anhaltspunkte hierfür sind Habgier, Mordlust oder ein gemeingefährliches Mittel wie eine Bombe. Aber ein rasendes Auto?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1043261.gericht-verurteilt-berliner-raser-wegen-mordes.html

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