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Gericht verurteilt Berliner Raser - wegen Mordes
Ellen Wesemüller über das Auto als Tatwaffe
Bei einem Mordurteil muss bewiesen werden, dass die Angeklagten den Tod gewollt haben. Anhaltspunkte hierfür sind Habgier, Mordlust oder ein gemeingefährliches Mittel wie eine Bombe. Aber ein rasendes Auto?
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