Gericht verurteilt Berliner Raser - wegen Mordes

Ellen Wesemüller über das Auto als Tatwaffe

  • Ellen Wesemüller
  • Lesedauer: 2 Min.

Wenn man bewerten will, ob »Mord« ein angemessenes Urteil für zwei Raser ist, durch deren Tat ein Mensch gestorben ist, kann es um zwei Dinge nicht gehen: Nicht darum, ob illegale Autorennen härter bestraft werden sollten - das sollten sie, und darauf hat der Bundesrat bereits mit einer Gesetzesinitiative hingewirkt. Es geht auch nicht darum, ob die Raser billigend in Kauf genommen haben, dass Menschen sterben. Das wussten sie oder hätten es wissen müssen.

Bei einem Mordurteil muss jedoch bewiesen werden, dass die Angeklagten den Tod gewollt haben. Das Strafgesetzbuch sieht präzise Merkmale vor, um das zu eruieren: beispielsweise Habgier, Mordlust oder ein gemeingefährliches Mittel wie eine Bombe.

Auf letzteres Merkmal münzt der Richter nun sein Urteil: Ein Auto als Mordwaffe zu werten ist, rechtlich gesprochen, gewagt. Wenn der Richter zum Motiv der Angeklagten zudem ausführt, sie hätten es bei ihrer Fahrt »dem Zufall überlassen«, ob ein Mensch stirbt, ist es eben genau das: Zufall und deshalb kein Mord.

Dass das Urteil dazu führe, dass weniger Menschen rasen, wie fast alle Parteien und Polizei frohlocken, ist trügerisch. Nicht nur, weil der Bundesgerichtshof den Schuldspruch wahrscheinlich kassieren wird. Es hätte gereicht, die Männer wegen Totschlags zu verurteilen. Auch dann hätten sie eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen können. So aber bleibt der Nachgeschmack, dass das Urteil symbolhaft ist und auf die öffentliche Meinung abhebt.

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