Der Weg zum Wanderweg führt über die Gemeindekasse

Thüringen: Damit Touristen auf sicheren Routen spazieren gehen können, sollen Hotels und Pensionen bei Bauarbeiten zur Kasse gebeten werden

  • Lesedauer: 2 Min.

Erfurt. In Thüringen sollen künftig alle Kommunen eine Abgabe erheben dürfen, wenn Touristen dort etwa in Restaurants einkehren oder in Pensionen übernachten. Darauf hat sich der zuständige Arbeitskreis der rot-rot-grünen Koalition verständigt, wie LINKE und SPD der dpa bestätigten. Die Grünen sprachen dagegen von einem möglichen Einigungsvorschlag, der aber in der Umsetzung »nicht so unwahrscheinlich« sei.

Bislang gibt es hohe Hürden für Kommunen, wenn sie eine Tourismusabgabe einführen wollen. Laut Thüringer Kommunalabgabengesetz muss die Zahl der Übernachtungen sieben Mal so hoch wie die Einwohnerzahl sein. Erst dann dürfen Betriebe zur Kasse gebeten werden, die mit Touristen ihr Geld verdienen. »Für Kommunen soll es keine Pflicht geben, diese Abgabe einzuführen«, sagte der LINKEN-Abgeordnete Frank Kuschel. Im Raum stand zunächst die Frage, ob finanzschwache Gemeinden und Städte zur Einführung einer solchen Abgabe gezwungen werden könnten. »Kommunen soll das völlig freistehen«, sagte Kuschel.

Nach seinen Angaben soll die Änderung nun in den Innenausschuss des Landtags eingebracht werden. Mit dem Fremdenverkehrsbeitrag will die Koalition nach eigener Darstellung Kommunen stärken, in die es viele Besucher zieht. Die Orte und Städte sollen mit den Einnahmen zum Beispiel Investitionen in Rad- oder Wanderwege realisieren können.

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sieht eine Ausweitung der Abgabe hingegen kritisch. »Das Land verlagert die Entscheidung in dieser Frage auf die Kommunen«, beklagte der stellvertretende Geschäftsführer Bernhard Schäfer. Nach seinen Angaben kassieren bislang 20 bis 25 Kommunen diesen Beitrag. Insgesamt nähmen sie lediglich bis zu 250 000 Euro ein. Restaurants oder Hotels zahlen bereits Gewerbesteuer, und in einigen Städten müssen Hotels eine sogenannte Bettensteuer von ihren Gästen kassieren.

Sollte die Tourismusabgabe ausgeweitet werden, »muss die Bettensteuer per se unterbunden werden«, forderte der Geschäftsführer des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbands, Dirk Ellinger. Es dürfe nicht zu einer Mehrfachbelastung kommen. Ellinger plädierte dafür, »bestimmte Bedingungen zu definieren«, unter welchen Umständen Kommunen die Gebühr einführen dürften. »Ansonsten kommen Gemeinden womöglich auf die Idee, schon ab drei Urlauber darauf zurückzugreifen«, gab er zu bedenken. »Außerdem muss zwingend eine sachgerechte Verwendung festgeschrieben werden.« Die Abgabe dürfe nicht dafür verwendet werden, Löcher im Haushalt zu stopfen. dpa/nd

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