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BGH: Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein möglich

Karlsruhe. Ein unverheirateter Mann kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht die Kinder seiner Lebensgefährtin adoptieren, um sie rechtlich zu gemeinsamen Kindern zu machen. Das Gesetz sieht die Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein oder in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft vor. Diese Regelungen seien eindeutig, heißt es in dem am Montag in Karl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1043959.bgh-adoption-von-stiefkindern-nur-mit-trauschein-moeglich.html

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