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Partner müssen nicht ausspioniert werden
Karlsruhe. Internetnutzer müssen weder das Surfverhalten ihres Ehepartners dokumentieren noch dessen Computer auf unzulässige Software untersuchen, um illegalen Uploads auf die Spur zu kommen. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar und verweist auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Demnach reicht es aus, wenn der Anschlussinhaber off...
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