Partner müssen nicht ausspioniert werden
Karlsruhe. Internetnutzer müssen weder das Surfverhalten ihres Ehepartners dokumentieren noch dessen Computer auf unzulässige Software untersuchen, um illegalen Uploads auf die Spur zu kommen. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar und verweist auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Demnach reicht es aus, wenn der Anschlussinhaber offenlegt, wer bei ihm zu Hause noch alles Zugang zum Internet hatte - mehr kann von ihm nicht verlangt werden. In dem Fall sollte ein Mann Abmahnkosten und Schadenersatz zahlen, weil von seinem Anschluss aus ein Film in einer Tauschbörse angeboten wurde. Nach seiner Darstellung ist er unschuldig. Seine Frau habe über den Anschluss ebenfalls im Internet gesurft. (Az. I ZR 154/15) dpa/nd
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