Bund und Länder einig über »Cum-Cum«-Deals
Berlin. Bund und Länder haben ihren Streit über bereits geschlossene Steuerschlupflöcher mit Dividendengeschäften zu Lasten der Staatskasse beigelegt. Beide Seiten hätten sich einvernehmlich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung früherer sogenannter »Cum-Cum«-Gestaltungen verständigt, teilte das Bundesfinanzministerium am Dienstag mit. Die Finanzämter der Länder könnten damit flächendeckend und einheitlich »Cum-Cum«-Transaktionen aufgreifen, die vor der Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2015 erfolgten. Die unrechtmäßige Anrechnung beziehungsweise Erstattung von Kapitalertragsteuer werde so verhindert. Über »Cum-Cum«-Aktiengeschäfte konnten Großkunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden deutscher Firmen umgehen. Der Bundesfinanzhof hatte »Cum-Cum«-Geschäfte 2015 als unzulässig kritisiert. Zuletzt gab es Streit zwischen Bund und Ländern über den Umgang mit Altfällen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte dem Bund vorgeworfen, mit einer Art Freibrief Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe durch frühere Steuerschlupflöcher ermöglicht zu haben. Der Bund hatte dem entgegengehalten, dass mit dem Schreiben vielmehr Steueransprüche gesichert worden seien. dpa/nd
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