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Direktvertrag

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages wurde von mir verlangt, für die Gasversorgung unserer Etagenheizung einen Direktvertrag mit den Stadtwerken abzuschließen. Dort aber verwies man darauf, dass dies nicht üblich sei. Dafür sei der Vermieter verantwortlich. Wie ist eigendlich die Rechtslage hierbei? Margot F., Frankfurt (Oder) Die Stadtwerke sind nicht verpflichtet, mit Mietern Verträge zur En...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/10449.direktvertrag.html

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