- Ratgeber
- Heizkosten
Direktvertrag
Margot F., Frankfurt (Oder)
Die Stadtwerke sind nicht verpflichtet, mit Mietern Verträge zur Energielieferung für die Heizung abzuschließen. Sie können auf den Vermieter verweisen. Es ist andererseits aber auch nicht verboten. Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, dass er für Brennstoffzulieferung und zunächst auch für deren Bezahlung zu sorgen hat. Das ist in der Heizkostenverordnung ebenso vorgesehen wie im §535 BGB, der die Hauptpflichten der Vermieter regelt.
Als Gegenleistung steht Vermietern die Umlage der Betriebskosten zur Verfügung. Ein Zwang gegen Mieter zu Direktverträgen mit den Heiz- oder Gaswerken ist nicht zulässig.
Dafür spricht auch, dass in das neue Mietrecht die frühere Vorschrift aus dem aufgehobenen Miethöhegesetz nicht übernommen worden ist, wonach Vermieter einseitig bestimmen können, dass Mieter die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung und die Müllentsorgung unmittelbar mit denjenigen abzurechnen haben, die solche Leistungen erbringen. Das gilt sinngemäß auch für Energielieferungen.H.K.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.