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Ministerium zahlt für Ministererlaubnis

Düsseldorf. Das Wirtschaftsministerium muss 75 Prozent der Gerichtsgebühren im Eilverfahren um die umstrittene Ministererlaubnis für die Kaiser’s-Tengelmann-Übernahme durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Zudem muss die Behörde den Prozessgegnern Rewe und Markant entstandene Auslagen erstatten. Der Kartellsenat begründete die Entscheidung damit, dass das Ministerium ...

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