Chef nach Selbstjustiz verurteilt

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Supermarktchef ist nach Selbstjustiz gegen einen ertappten Dieb zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 29-Jährigen am Montag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der Angeklagte habe dem bereits verletzten Mann einen heftigen Schlag versetzt, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieser sei mitursächlich für den Tod des 34-jährigen Opfers wenige Tage nach der Attacke. Der Angeklagte hatte einen Schlag mit einem Quarzsandhandschuh in das Gesicht des Geschädigten eingeräumt. Der Chef eines Supermarktes im Bahnhof Lichtenberg hatte den obdachlosen Mann im September 2016 beim Diebstahl einer Flasche Weinbrand erwischt, in einen hinteren Raum geführt und dort geschlagen. Der 34-Jährige war drei Tage später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben. Zuvor hatte er sich an einen Arzt gewandt, der die Verletzungen dokumentiert hatte. Umstritten war im Prozess, ob der Schlag des Angeklagten ursächlich für den Tod des obdachlosen Opfers war. Der Ankläger hatte auf vier Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.