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Heißwasserautomat ist übergelaufen - wer haftet?
Mietrecht
Ein Mieter haftet für Schäden am Haus nur, wenn er sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046959.heisswasserautomat-ist-uebergelaufen-wer-haftet.html
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