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Wer zu spät kommt, riskiert Job
Urteile im Überblick
Wer zu spät zur Arbeit kommt, verstößt damit grundsätzlich gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten. Das kann zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046963.wer-zu-spaet-kommt-riskiert-job.html
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