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Wer zu spät kommt, riskiert Job

Urteile im Überblick

Wer zu spät zur Arbeit kommt, verstößt damit grundsätzlich gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten. Das kann zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046963.wer-zu-spaet-kommt-riskiert-job.html

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