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25 Millionen Euro will die Regierung für Fahrradautobahnen bereitstellen. Das ist beachtlich, schließlich könnte man von dem Geld etwa einen Kilometer Autoautobahn bauen. Zukunftsweisend wie das Projekt sind auch die notwendigen Ergänzungen der StVO: Auf Fahrradautobahnen wird gefahren, nicht gegondelt. Es gilt die Mindestgeschwindigkeit von 3 km/h. Wer nicht mehr als 4,5 km/h erreicht, darf die Überholspur nicht benutzen. Ein Mindestabstand von 10 Zentimetern zum nächsten Radler ist stets einzuhalten; gemessen wird ab der größten Ausdehnung eines Gefährts, einschließlich Pizzabeförderungskarton. Geisterfahrer werden im Verkehrsfunk ausgerufen und weggejagt. Es ist verboten, Fahrradkolonnen zu bilden; das gilt auch für Touristen. Wer im Normalverkehr hinter der Ampel darauf wartet, eine Kreuzung überqueren zu können, deshalb nicht mitbekommt, wenn es grün wird, und alle anderen aufhält, darf von Fahrradautobahnen nicht einmal träumen. rst
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