Neue Wende im Prozess um Hotelier?

  • Lesedauer: 2 Min.

Auf diesen Verdacht sei man bei Recherchen gestoßen, teilte der der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am Mittwoch mit. Danach hatte der Staatsanwalt vor Prozessbeginn gegen die Hauptbelastungszeugin nicht wegen Vorteilsannahme ermittelt, obwohl diese möglicherweise bei dem umstrittenen Hotel-Projekt zum eigenen Vorteil handelte.

Laut rbb war die Zeugin als Referatsleiterin bei der Landesinvestitionsbank (ILB) für die Förderung der Hotelanlage am Schwielowsee zuständig. Auf ihre Veranlassung hin soll ihr Mann die Versicherungen für das Projekt vermittelt und dafür Provisionen kassiert haben. Derzeit prüfe die zuständige Compliance-Abteilung des ILB auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden, Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (LINKE), den Vorgang.

Den rbb-Recherchen zufolge sollen sich unter den beschlagnahmten Akten zu Hilperts Firmenkonten genügend Belege, darunter Rechnungen und Kontoauszüge, befinden, auf denen die Versicherungsprovisionen und der Name des Ehemanns der Referatsleiterin vermerkt waren. Dem rbb liegen diese Dokumente vor.

Für den Leiter der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt Universität, Professor Martin Heger, dem der rbb die Dokumente vorgelegt hat, steht der Tatvorwurf der Vorteilsannahme durch die ILB-Referatsleiterin im Raum. Statt dazu gegen sie zu ermitteln, habe der Staatsanwalt sie aber als Zeugin an erste Stelle seiner Anklage gesetzt. »Wenn ein Staatsanwalt untätig bleibt, obwohl er den Verdacht einer konkreten Straftat hat, dann kommt Strafvereitelung in Betracht. Da der Staatsanwalt ein Amtsträger ist, ist es dann eine Strafvereitelung im Amt«, sagte Heger dem rbb.

Auf Nachfragen zu den Vorwürfen nahmen weder die Referatsleiterin noch der Staatsanwalt Stellung. Markus Nolte, Sprecher der Staatsanwaltschaft, schrieb dem rbb auf Anfrage, sämtliche Unterlagen/Beweismittel in dem Strafverfahren gegen Hilpert würden derzeit geprüft.

Hilpert soll 2,6 Millionen Euro an Fördermitteln veruntreut haben. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte ihn im Februar im Revisionsprozess zu drei Jahren und neun Monaten Haft. tm

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal