Aufschub für Todeskandidaten

Hinrichtungswelle im US-Staat Arkansas gestoppt

  • Sébastien Blanc, Washington
  • Lesedauer: 2 Min.

Eine geplante Hinrichtungswelle von Todeskandidaten im US-Bundesstaat Arkansas ist vorerst gestoppt. US-Bundesrichterin Kristine Baker urteilte am Wochenende, die Gefangenen hätten laut Verfassung das Recht, eine »grausame und ungewöhnliche Bestrafung« anzufechten. Sie bezog sich damit auf die Hinrichtung per Giftspritze. Zuvor hatte es bereits Kontroversen um das für die Exekutionen vorgesehene Gift sowie internationale Proteste gegeben.

Baker verwies darauf, dass der Bundesstaat Arkansas seit 2005 keine Todesurteile mehr vollstreckt habe. Ihr Urteil vom Samstag betrifft neun Todeskandidaten: Sechs von ihnen sollten noch im April hingerichtet werden, zwei hatten bereits individuell einen Aufschub erwirkt und bei einem sollte das Datum der Exekution noch festgelegt werden.

Arkansas’ Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge kündigte an, das Urteil anzufechten. »Es ist bedauerlich, dass sich eine US-Bundesrichterin entschieden hat, sich auf die Seite verurteilter Gefangener zu stellen«, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Damit unterstütze sie deren Versuche, ihre Verfahren »in letzter Minute zu verzögern«.

Erst am Freitag hatte ein Richter im Bezirk Pulaski, Wendell Griffen, einen vorläufigen Aufschub der Hinrichtungen verfügt. Er untersagte den Behörden, das für die Exekutionen vorgesehene Gift einzusetzen. Der Richter setzte eine Anhörung für Dienstag fest - einen Tag nach dem geplanten Beginn der Hinrichtungswelle. Der Hersteller des für die Hinrichtung entscheidenden Giftes, der US-Pharmakonzern McKesson, hatte zuvor beim Gericht beantragt, das Medikament zu verbieten.

Arkansas wollte ursprünglich vom 17. bis zum 27. April insgesamt acht Männer hinrichten, weil das Haltbarkeitsdatum einer der bei Exekutionen verwendeten Substanzen Ende April abläuft. AFP

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