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Altersteilzeit verboten

Wenn Richter Recht nach ihrer Weltsicht auslegen

Die Bundesrepublik Deutschland gilt als Rechtsstaat. Und trotz etlicher Defizite spricht alles dafür. Manchmal können einem freilich Zweifel kommen, wenn man von Urteilen wie dem folgenden hört und sie dann liest :

Ein zu Unterhaltszahlungen Verpflichteter »ist im Grundsatz nicht berechtigt, seine Leistungsfähigkeit durch Inanspruchnahme der lediglich aus arbeitsmarktpolitischen Gründen eingeführten Altersteilzeit einzuschränken«. Das gab der 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Saarbrücken einem 62-Jährigen, der seit fast sieben Jahren von seiner fünf Jahre jüngeren Ehefrau getrennt lebt, gleich im Leits...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/104899.altersteilzeit-verboten.html

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