Werbung

Kein Krabbensalat im Handgepäck

Oberverwaltungsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. März 2017 (Az. OVG 6 B 70.15.). Die Bundespolizei war dem Urteil zufolge auch nicht verpflichtet zu untersuchen, ob die Lebensmittel Flüssigsprengstoff enthielten.

Geklagt hatte ein Fluggast, der 2013 mit 272 Gramm Büffelmozzarella, 155 Gramm Nordseekrabbensalat und 140 Gramm »Flensburger Fördetopf« nicht durch die Sicherheitskontrolle des Flughafens Berlin-Tegel durfte. Schon in erster Instanz war seine Klage beim Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.

Die Leckereien seien Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen und damit nach europäischem Verordnungsrecht wie alle anderen Flüssigkeiten zu behandeln, entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Eine Revision ließen sie nicht zu. Für Flüssigkeiten auf Flügen gelten seit 2006 strenge Regeln, um Anschläge zu verhindern. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal