Kein Krabbensalat im Handgepäck
Oberverwaltungsgericht
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. März 2017 (Az. OVG 6 B 70.15.). Die Bundespolizei war dem Urteil zufolge auch nicht verpflichtet zu untersuchen, ob die Lebensmittel Flüssigsprengstoff enthielten.
Geklagt hatte ein Fluggast, der 2013 mit 272 Gramm Büffelmozzarella, 155 Gramm Nordseekrabbensalat und 140 Gramm »Flensburger Fördetopf« nicht durch die Sicherheitskontrolle des Flughafens Berlin-Tegel durfte. Schon in erster Instanz war seine Klage beim Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.
Die Leckereien seien Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen und damit nach europäischem Verordnungsrecht wie alle anderen Flüssigkeiten zu behandeln, entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Eine Revision ließen sie nicht zu. Für Flüssigkeiten auf Flügen gelten seit 2006 strenge Regeln, um Anschläge zu verhindern. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.