Beschwerde gegen Abschiebung abgewiesen
Frankfurt (Oder). Ein Mann, der sich in der islamistisch-salafistischen Szene bewegen soll, ist mit seinem Eilantrag gegen seine Abschiebung nach Russland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Beschwerde zurück. Der jetzt bekannt gewordene Beschluss vom Mittwoch wurde damit begründet, dass von dem Mann eine erhebliche Gefahr ausgegangen sei. Der Landkreis Oder-Spree hatte deswegen die kurzfristige Abschiebung des bislang geduldeten Tschetschenen betrieben. Das Gericht stützt sich auf polizeiliche Erkenntnisse, wonach der Mann in der islamistisch-salafistischen Szene vernetzt sei und bei Schießübungen gefilmt wurde. Laut Landkreises wurde der Mann noch am Mittwoch abgeschoben. Er habe zuvor in Fürstenwalde gewohnt, hieß es. dpa/nd
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