Schleswig-Holstein: Wahl bei der AfD »unwirksam«
Kiel. Der Landesvorstand der AfD in Schleswig-Holstein ist nicht rechtmäßig im Amt und muss bei nächster Gelegenheit neu gewählt werden. Das geht aus einem der dpa vorliegenden Urteil des Landesschiedsgerichts hervor. Die Wahl vom 16. April 2016 bei einem Landesparteitag wurde »für unwirksam erklärt«. Allerdings bleibe der Landesvorstand kommissarisch im Amt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es bei der Einladung der Mitglieder des Landesverbandes zum Parteitag »unstreitig« zu »Unregelmäßigkeiten« und »einem schwer wiegenden Einladungsmangel« gekommen sei. Die Klage hatte der Ex-Landesvorsitzende Thomas Thomsen eingereicht. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.