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Schleswig-Holstein: Wahl bei der AfD »unwirksam«

  • Lesedauer: 1 Min.

Kiel. Der Landesvorstand der AfD in Schleswig-Holstein ist nicht rechtmäßig im Amt und muss bei nächster Gelegenheit neu gewählt werden. Das geht aus einem der dpa vorliegenden Urteil des Landesschiedsgerichts hervor. Die Wahl vom 16. April 2016 bei einem Landesparteitag wurde »für unwirksam erklärt«. Allerdings bleibe der Landesvorstand kommissarisch im Amt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es bei der Einladung der Mitglieder des Landesverbandes zum Parteitag »unstreitig« zu »Unregelmäßigkeiten« und »einem schwer wiegenden Einladungsmangel« gekommen sei. Die Klage hatte der Ex-Landesvorsitzende Thomas Thomsen eingereicht. dpa/nd

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