Halles OB erneut vor Gericht

Eine Verurteilung wegen Untreue würde wohl das Aus für Bernd Wiegand bedeuten

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Magdeburg. Ein Untreuevorwurf gegen den parteilosen Oberbürgermeister von Halle (Sachsen-Anhalt), Bernd Wiegand, beschäftigt erneut die Justiz. Am Magdeburger Landgericht wird der Fall um eigenmächtige Personalentscheidungen von Donnerstag an neu aufgerollt. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Die obersten Richter hatten vor einem Jahr einen Freispruch des Landgerichts Halle kassiert - und den Fall zur erneuten Verhandlung nach Magdeburg verwiesen. Daher steht Wiegand wegen des Untreuevorwurfs wieder vor Gericht und muss dabei auch um seine politische Zukunft bangen. Im Falle einer Verurteilung mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr müsste er seinen Posten räumen.

Der Hintergrund: Kurz nach seinem Amtsantritt im Jahr 2012 holte sich der heute 60-Jährige drei Vertraute ins Rathaus. Seine neue Büroleiterin und die beiden Referenten stellte er ohne Ausschreibung ein - und zwar in ungewöhnlich hohen Tarifgruppen. Die Staatsanwaltschaft spricht von Untreue, wirft Wiegand vor, der Stadt damit einen finanziellen Schaden von mindestens 290 000 Euro eingebracht zu haben.

Im ersten, sieben Monate dauernden Prozess am Landgericht Halle forderten die Anklagevertreter 16 Monate Haft auf Bewährung. Wiegand wies die Vorwürfe zurück. Als parteiloser Oberbürgermeister habe er schnell handeln und vertrauenswürdiges Personal finden müssen, argumentierte er. Und: Sein Amt gebe ihm einen gewissen Handlungsspielraum. Die Richter in Halle folgten Anfang 2015 dem Plädoyer der Verteidigung und sprachen den Stadtchef frei. Zwar habe Wiegand seine Mitarbeiter höher eingruppiert als nötig, so die Begründung - die Entscheidung liege jedoch innerhalb des Ermessensspielraums.

Das sahen die Karlsruher Richter anders. Das Urteil weise »durchgreifende Rechtsfehler« auf, monierten sie. Denn der erwähnte Spielraum werde durch den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes begrenzt, der eine derart hohe Eingruppierung neuer Mitarbeiter nicht vorsehe. Es sei auch nicht so, dass die Stellen sonst unbesetzt geblieben wären, so der BGH weiter. Die drei Vertrauten Wiegands hätten von sich aus auch gar nicht so viel Geld gefordert.

Jetzt beginnt die komplette Beweisaufnahme von vorn. Die Wirtschaftsstrafkammer in Magdeburg stellt sich auf einen längeren Prozess ein. Sie setzte nach zehn Verhandlungstagen bis Mitte Juli bereits den Terminzyklus »jeden Freitag, jeweils 09.30 Uhr« fest.

Wiegand war auch in anderen Zusammenhängen für Schlagzeilen gesorgt: Nach der Hochwasserflut 2013 geriet er in die Kritik, weil er im Alleingang und ohne Zustimmung des Stadtrates einen Deich bauen lassen wollte. Mehrere Gerichte entschieden allerdings, dass dafür das Land zuständig sei und Planungsverfahren eingehalten werden müssten. dpa/nd

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