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EuGH-Gutachten stärkt Tui den Rücken

Luxemburg. Im Streit um die Besetzung des Tui-Aufsichtsrats hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dem Reisekonzern den Rücken gestärkt. Einem Gutachten zufolge verstößt es nicht gegen EU-Recht, dass nur die im Inland Beschäftigten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen können und selbst wählbar sind. Dadurch werde die Freizügigkeit nicht beschränkt, heißt es. Auch d...

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