EuGH-Gutachten stärkt Tui den Rücken

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Luxemburg. Im Streit um die Besetzung des Tui-Aufsichtsrats hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dem Reisekonzern den Rücken gestärkt. Einem Gutachten zufolge verstößt es nicht gegen EU-Recht, dass nur die im Inland Beschäftigten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen können und selbst wählbar sind. Dadurch werde die Freizügigkeit nicht beschränkt, heißt es. Auch das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sei hier nicht anwendbar. Hintergrund ist die Klage eines Kleinaktionärs, der die Firmenregeln geändert sehen will. Die Entscheidung des EuGH wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. In vielen Fällen folgen die Richter der Einschätzung des Generalanwalts. Neben dem Unternehmen wollen auch die Gewerkschaften eine Regeländerung verhindern. dpa/nd

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