Urteil über Richterposten

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnte einen Eilantrag gegen die Ernennung der Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma, zur künftigen Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in Potsdam ab. Die Auswahl von Schudoma sei nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Drei Jahre ist der Posten bereits vakant. Ein Mitbewerber, der geklagt hatte, könne »keine neue Auswahlentscheidung beanspruchen, weil es nicht möglich erscheint, dass er bei willkürfreier und rechtmäßiger Verfahrensweise ausgewählt wird«, urteilte das Verwaltungsgericht. Es sei »auszuschließen«, dass er sich im Vergleich mit Schudoma als besser oder gleich geeignet erweisen werde. Der Richter aus Leipzig verfüge anders als Schudoma nicht über die »erforderlichen fundierten Erfahrungen in der Leitungsfunktion eines Gerichts oder in der Justizverwaltung«. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. epd/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.