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Revolutionäre 1.-Mai-Demo hat ein juristisches Nachspiel
Vermeintlicher Organisator des abendlichen Protestzugs soll strafrechtlich belangt werden
Nachdem die »Revolutionäre 1. Mai Demonstration« in diesem Jahr nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet war, strengt diese nun rechtliche Schritte an. Gegen mindestens eine Person werde ermittelt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1050108.revolutionaere-mai-demo-hat-ein-juristisches-nachspiel.html
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