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Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

Mietrechtsurteile

Die Pflicht des Mieters, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, kann unter dem Gesichtspunkt baulicher Folgen entfallen, wenn feststeht, dass die geplante Maßnahme gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Hält sich der Vermieter an die Auflagen, die die zuständigen Behörden erlassen haben, liegt jedoch diese Situation eines offenkundigen Verstoßes nicht vor.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1050299.duldung-von-modernisierungsmassnahmen.html

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