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Samenbank muss Kind Spenderdaten nennen

Eine Samenbank muss einem Gericht zufolge einem minderjährigem Kind Auskunft über seinen leiblichen Vater geben. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichtes Wedding muss die Samenbank alle relevanten Daten über die Identität des Samenspenders herausgeben. Dazu gehörten Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Anschrift zum Zeitpunkt der Samenspende. Geklagt hatten die Elter...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1050408.samenbank-muss-kind-spenderdaten-nennen.html

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